Allgemeines

Was ist Ihr Einsatzgebiet?
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Ich bin hauptsächlich in der Zentralschweiz tätig. Ich nehme jedoch Aufträge in der Schweiz und in Europa an. Bei Pauschalangeboten sind 50Km Fahrtweg inklusive.

Machen Sie auch Passfotos?
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Nein, für Passfotos dürfen Sie jedoch unangemeldet im Nachbarsgeschäft Optiker Looser vorbeigehen.

Looser Optik AG
Unterdorf 10
6403 Küssnacht
Tel. 041 850 64 81

ÖFFNUNGSZEITEN
Dienstag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 18:30 UhrSamstag
09:00 bis 16:00 Uhr

Werden meine Fotos im Internet veröffentlicht?
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Nein, ohne Einverständnis meiner Kunden veröffentliche ich grundsätzlich keine persönlichen Bilder. Als Ausnahme gelten Bilder, bei denen die abgebildete Person nicht als Hauptmotiv dargestellt wird (Beiwerk). Beispielsweise Gruppen oder Konzertpublikum.
Sämtliche Kundengalerien auf der Website sind passwortgeschützt und können nur im Zusammenhang mit Aufträgen und zeitlich begrenzt als Referenzbilder eingesehen werden.

Wie schnell erhalte ich meine Bilder?
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Bei grössere Reportagen und Projekten sind es rund 14 Tage Lieferfrist, jedoch können einzelne Bilder innert 24 Stunden geliefert werden, beispielsweise für Dankeskarten, Social Media etc. Bei Events oder redaktionellen Arbeiten nach Absprache, innert 24h oder auch schneller.

Wie viel kostet ein Shooting / eine Reportage?
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Grundsätzlich arbeite ich mit Pauschal-Angeboten. Diese decken den grössten Teil der Nachfragen ab. Für Arbeiten nach Aufwand kann mit einem Stundentarif von CHF 250.- gerechnet werden.

Wir haben keine eigenen Bildideen, helfen Sie mit bei der Konzeption?
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Ich unterstütze Sie von der Konzeption bis zur Umsetzung. Durch meinen zweiten Berufsweg als Spezialist für (digitale) Kommunikation & Marketing bin ich bestens mit diesen Themen vertraut. Wir finden zusammen die perfekte Bildsprache.

Shooting & Bearbeitung

Welche Vorbereitung muss ich für das Shooting treffen?
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Zu jedem Auftrag gehört eine Vorbesprechung. Dort werden sämtliche Punkte wie z.B. Ablauf, Bildideen, Ort, Personen, Materialen, Timing etc. zusammen ausgearbeitet. Am Shooting-Termin wird nach diesen Vorgaben gearbeitet und wir können uns entspannt auf das wesentliche fokussieren.

In welcher Form erhalte ich meine Bilder?
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Die Auslieferung der Bilder wird über die Onlinegalerie Pixieset abgewickelt. Sie erhalten bei Fertigstellung einen Link und das Passwort dazu. Danach können Sie die Bilder einzeln oder als Galerie in der passenden Auflösung herunterladen. Sie dürfen die Galerie ebenfalls mit ihren Gästen, Mitarbeiter oder Kunden teilen.

Bildrechte & Datenschutz

Was versteht man unter Bildnutzungsrechten?
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Digitale Bilddaten unterstehen laut Gesetz dem geistigen Eigentum des Urhebers. Sie können, im Gegensatz zu physischen Gütern, in sekundenschnelle unendlich oft kopiert und verteilt werden. Daher berechtigt der bloße „Besitz“ einer Bilddatei noch nicht zur Nutzung.
Man benötigt ein Nutzungsrecht, um das geistige Eigentum des Urhebers nutzen zu können. Das Nutzungsrecht dient dem Urheber (Fotograf) als Werkzeug, um entscheiden zu können, wem er die Nutzung seines Werkes erlaubt und in welchem Umfang.
Nicht zu verwechseln ist das Bildnutzungsrecht mit dem „Recht am eigenen Bild“, welches umgangssprachlich auch gerne als „Bildrecht“ bezeichnet wird. Dies regelt, ob Menschen auf Bildern abgebildet werden dürfen.

Welche Bildnutzungsrechte gibt es?
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Einfaches Nutzungsrecht
Berechtigt den Kunden zur einfachen Nutzung des Bildmaterials, jedoch nicht zur kommerziellen Weitergabe an Dritte. Die Weitergabe im Bekannten- und Freudeskreis oder die firmeninterne Verwendung ist erlaubt. Der Urheber kann sein Werk an weitere Parteien lizensieren und behält das Recht zur Eigenwerbung.

Eingeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht
Es berechtigt den Kunden zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials Der Urheber darf das Bildmaterial nicht weiter lizensieren, behält aber das Recht zur Eigenwerbung.

Exklusives Nutzungsrecht
Es berechtigt den Kunden zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials. Der Urheber darf die Fotos nicht weiter lizensieren und verzichtet auf das Recht zur Eigenwerbung.

Full Buyout
Der Urheber (Fotograf) tritt alle Rechte an den Bildern ab. Es berechtigt den Kunden außerdem zur uneingeschränkten Weitergabe und/oder Verkauf der Fotos an Dritte.

Für Nutzungsrechte gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen des Verbandes Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner SBF.

Bei Ihren Aufrägen ist das einfache Nutzungrecht als Basis enthalten.

Das Recht am eigenen Bild
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Unabhängig vom Urheber- und Nutzungsrecht besteht bei Fotos das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass die abgebildeten Personen in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ein Bild veröffentlicht werden darf. Fotos dürfen, mit ein paar Ausnahmen,  nur dann veröffentlicht werden, wenn die darauf abgebildeten Personen ihr Einverständnis gegeben haben. Auf die Einwilligung darf nur verzichtet werden, wenn ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse eine Veröffentlichung rechtfertigt (z.B. bei Berichterstattungen über öffentliche Veranstaltungen wie Sportanlässe, Konzerte etc. oder bei Medienberichten unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht).

Gruppenfotos
Bei Gruppenfotos können die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen tangiert sein, sobald diese auf dem Foto erkennbar sind. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiegt jedoch weniger schwer, wenn keine Einzelperson aus der Gruppe heraustritt und als solche wahrgenommen wird.

Aufnahmen im Kundenauftrag
Bei Kundenaufträgen fotografiere ich im Sinne des Auftraggebers. Der Auftraggeber sollte Personen vorgängig informieren, welche wahrscheinlich auf späteren Bildern zu sehen sein könnten. Gerade bei Events und Hochzeiten muss nicht zusätzlich informiert werden, da ein Gast/ Besucher von einem Fotografen ausgehen kann Bei der Auslieferung von Bilddaten ist der Auftraggeber ebenfalls in der Pflicht, die gesetzlichen Bestimmungen rund um die Bildveröffentlichung einzuhalten.

Aufnahmen im öffentlichen Raum
Werden Fotos im öffentlichen Raum aufgenommen und sind die Abgebildeten nur „Beiwerk" (z.B. Passanten bei einer Sehenswürdigkeit), so ist es ausreichend, wenn das entsprechende Bild auf Verlangen  (sofort vor Ort sowie zu jedem späteren Zeitpunkt) gelöscht bzw. auf eine Veröffentlichung verzichtet wird. Die betroffenen Personen müssen jedoch nicht zusätzlich angesprochen und informiert werden.

Sicherstellung der Bildrechte / Lizenzen
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Für die Durchsetztung von Bildrechten und Lizenzen arbeite ich mit der Plattform Copytrack. Der High-Performance Web-Crawler identifiziert weltweit nicht-lizenzierte Bilder (Bsp. Bild-Download von Website ohne Bildlizenz) und setzt eine Nachlizenzierung oder Löschung über eine Rechtsagentur in Gange.

Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Bilder unrechtmässig verbreitet worden sind, können Sie sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen.

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@imhof.photography